Anmeldung eines Hundes
Frist:
Personen, die einen über zwölf Wochen alten Hund halten, müssen dies der Hauptwohnsitzgemeinde innerhalb von fünf Werktagen melden.
Erforderliche Daten:
- Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz des Hundehalters*der Hundehalterin (Hundehalter*in muss mindestens 16 Jahre sein)
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
- Name und Hauptwohnsitz des*der Vorbesitzer*in
Beizulegende Unterlagen:
- Nachweis über die positiv absolvierte Sachkunde-Ausbildung
- Haftpflichtversicherungsnachweis (Polizze oder Bestätigung der Versicherung) für den Hund mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro.
(Änderungen oder Wechsel der Versicherung sind innerhalb von vier Wochen ebenfalls zu melden) - Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank (kann innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden)
- Bestätigung eines*einer Tierarztes*Tierärztin über Größe und Gewicht des Hundes (nicht vor dem 12. Lebensmonat des Hundes, spätestens zwei Monate nach dem 12. Lebensmonat vorzulegen, wenn dies nicht bereits vorher zweifelsfrei bestätigt werden kann)
- Bei großen Hunden (mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht) ist eine Bestätigung über die positiv absolvierte Alltagstauglichkeitsprüfung bis spätestens zum 18. Lebensmonat vorzulegen. Bei älteren Hunden (über 12 Lebensmonate) innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung (nicht erforderlich für Hunde über acht Jahren).
Hinweis: Wird die Bestätigung nicht fristgerecht vorgelegt, muss der Hund an öffentlichen Orten mit Leine und Maulkorb geführt werden. Bei nicht fristgerecht bestandener Alltagstauglichkeitsprüfung gilt der Hund als auffällig, mit den damit verbunden Folgewirkungen.
Spezielle Rassen:
Die Bestimmungen für große Hunde gelten auch für Hunde spezielle Rassen und deren Kreuzungen untereinander. Dazu zählen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu. Bei Zweifeln über die Rasse ist ein Sachverständigengutachten vorzulegen.
Seit dem 1.12.2024 müssen Hunde keine Hundemarke mehr tragen.
Information zu Hundechip und Heimtierdatenbank:
Seit Jänner 2010 müssen alle Hunde verpflichtend einen Microchip tragen und in der sogenannten Heimtierdatenbank registriert werden. Dadurch können verloren gegangene Hunde leichter zurückgegeben werden.
Diese Regelung gilt für
- alle in Österreich gehaltenen Hunde, die noch keinen funktionsfähigen Microchip haben
- Welpen - spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe
- Hunde, die nach Österreich gebracht werden
Was ist zu tun?
Der elektronisch ablesbare Chip wird vom Tierarzt / von der Tierärztin eingesetzt. Der Eingriff, der nicht schmerzhafter als eine Impfung ist, ist vom Halter / von der Halterin zu bezahlen.
Als nächstes ist der Hund in der Heimtierdatenbank zu registrieren. Der Eintrag ist innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung mit Chip, der Einreise oder der Weitergabe des Hundes vorzunehmen. Dabei wird folgendes erfasst:
- die Daten des Halters / der Halterin und des Eigentümers / der Eigentümerin, wenn die beiden nicht ident sind; einzutragen sind Name, Geburtsdatum, Zustelladresse, Kontaktdaten, Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises, Datum des Beginns der Haltung
- die Daten des Tieres: Rasse, Geschlecht, Kastrierung, Geburtsdatum (zumindest Jahr), Geburtsland und Microchip-Nummer, die man vom Tierarzt / der Tierärztin bekommt
- wenn bekannt und vorhanden die Nummer eines bestehenden Heimtierausweises sowie das Datum der letzten Tollwutimpfung unter Angabe des Impfstoffes
Auch jede Änderung der Daten ist bekannt zu geben. Ebenso das Datum, wenn ein Hund abgegeben wird oder gestorben ist.
Möglich ist die Registrierung bzw. Änderung
- online (mit digitaler Signatur)
- beim Tierarzt / bei der Tierärztin, der / die den Chip implantiert hat
Heimtierdatenbank - Online Formular
Heimtierdatenbank: Suche, ob das Tier bereits registriert ist
Hundeabgabe
inkl. Mwst: € 50,- jährlich
Für Wachhunde und Hunde zur Ausübung eines Berufs oder Erwerbs € 30,00 jährlich
Land Oberösterreich - Information zum Hundehaltegesetz
Oö. Hundehaltegesetz 2024
Oö. Hundehalteverordnung 2024
Kontakt
E-Mail: carola.bayer@kleinzell.ooe.gv.at
Telefon: +43 7282 / 53 55 -16