Datenschutz Hinweis

1    Datenschutz Hinweis
Datenschutzerklärung der Gemeinde
 
Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO:


Datenschutzerklärung der Gemeinde
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden sämt-liche Daten, die wir von Ihnen verarbeiten, in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvor-schriften zum Schutz personenbezogener Daten (insbesondere DSG und DSGVO) vertraulich be-handelt. Sämtliche Mitarbeiter der Gemeinde, unsere Auftragsverarbeiter und deren Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet.
Zur Sicherheit und zum Schutz Ihrer Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Verände-rung, Löschung oder Weitergabe ergreifen wir angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM´s) im Sinne des Art. 32 DSGVO.
In Erfüllung unsere Informationspflicht gemäß Art. 13 und 14 DSGVO erhalten Sie nachfolgend Informationen über den Verwendungszweck Ihrer Daten, Ihre Rechte gegenüber dem Verantwort-lichen und vieles mehr:
Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO:
Verantwortlicher
Verantwortlicher iSd. Art. 4 Ziffer 7 DSGVO ist die Gemeinde Kleinzell im Mühlkreis, Kleinzell 13, 4115 Kleinzell i.M., 07282/5355www.kleinzell.at, gemeinde@kleinzell.ooe.gv.at  
Datenschutzbeauftragter
Gemäß Art. 37 DSGVO iVm. §57 DSG ist für Gemeinden die Bestellung eines Datenschutzbeauf-tragten zwingend vorgesehen. Datenschutzbeauftragter der Gemeinde/des Verantwortlichen ist die GEMDAT OÖ GmbH und Co KG, Schiffmannstraße 4, 4020 Linz, +43 732 36993 – 0, www.gemdat.at, dsgvo@gemdat.at
Personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Ziffer 1 DSGVO all jene Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) be-ziehen.
 Darunter fallen z.B. Name, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum, aber auch Fotos, IP-Adressen und Standortdaten.
Datenschutzgrundsätze
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten halten wir die Grundsätze des Art. 5 DSGVO ein. Dies sind: Rechtmäßigkeit, Speicherbegrenzung, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit und Datensicherheit.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gemeinde erfolgt rechtmäßig iSd. Art. 6 DSGVO, nämlich:
•    auf einer gesetzlichen Grundlage (Hoheitsverwaltung) bzw. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, Art. 6 Abs 1 lit. c,
•    auf einer vertraglichen Grundlage (Privatwirtschaftsverwaltung), Art. 6 Abs 1 lit b,
•    im öffentlichen Interesse, Art. 6 Abs 1 lit e,
•    um lebenswichtige Interessen betroffener Personen zu schützen. Art. 6 Abs 1 lit d,
•    im berechtigten Interesse der Gemeinde, Art. 6 Abs 1 lit f,
•    oder mit Ihrer Einwilligung, Art. 6 Abs 1 lit a.
Bei Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedarf es für eine gültige Ein-willigung der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Berechtigtes Interesse der Gemeinde besteht z.B. daran, Fotos von Veranstaltungen, die die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde darstel-len, zu verarbeiten. Bei einer Datenverarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO erfolgt eine Interessenabwägung zwischen dem berechtigten Interesse der Gemeinden und Ihren schutzwürdigen Grundrechten. Im Bereich der Hoheitsverwaltung darf sich die Gemeinde nicht auf ein berechtigtes Interesse stützen, sondern Daten nur auf einer gesetzlichen Grundlage ver-arbeiten. Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse bzw. zum Schutz lebenswichtiger Interes-sen liegt z.B. vor, wenn eine Datenverarbeitung im Zuge einer Naturkatastrophe oder Epidemie erfolgt.
Verwendungszwecke
Alle personenbezogenen Daten werden nur zu bestimmten, rechtmäßigen Zwecken und gemäß den angeführten Rechtsgrundlagen verarbeitet.
Ganz allgemein stützen wir uns in Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung (z.B. bei der Durch-führung von Bauverfahren) auf die Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO) und die Wahrnehmung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen (Art. 6 Abs 1 lit. e DSGVO).
In Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung stützen wir uns auf die Erfüllung (vor)vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO) oder verarbeiten die Daten aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO).
Kontaktaufnahme:
Wenn Sie Kontakt über das Kontaktformular auf der Webseite, über unsere E-Mail-Adresse oder unsere Telefonnummer mit uns aufnehmen, werden die von Ihnen bekanntgegebenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.
Die Datenverarbeitung erfolgt dabei im berechtigten Interesse des Verantwortlichen (Art. 6 Abs 1 lit f DSG-VO) bzw. mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO).
Die Daten werden für die Dauer nur bis zur Beantwortung Ihres Anliegens gespeichert.
Bewerberdaten:
Zweck der Verarbeitung der im Bewerbungsprozess bekanntgegebenen personenbezogenen Da-ten ist die Verwendung, Evidenthaltung und Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahrens für ein konkretes Beschäftigungsverhältnis. Bei Aufnahme in den Gemeindedienst werden Ihre Daten für dienstrechtliche, besoldungsrechtliche, ausbildungsbezogene und sonstige, mit dem Beschäf-tigungsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehende Zwecke verarbeitet.
Die Verarbeitung Ihrer Daten ist in Zusammenhang unserer Zusammenarbeit sowie der Durch-führung des Bewerbungsprozesses erforderlich. Die von Ihnen übermittelten personenbezoge-nen Daten werden insbe-sondere gemäß Oö. GDG 2002 idgF und Oö. GBG 2001 idgF ausschließ-lich zur Bearbeitung der Bewerbung im Auswahlverfahren für die konkrete Stellenausschreibung sowie zur Evidenzhaltung verarbeitet. Alle mit der Datenverarbeitung betrauten MitarbeiterInnen sind dienstrechtlich verpflichtet, mit Ihren Daten vertrau-lich umzugehen.
Wir stützen uns bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Art 6 Abs 1 lit b und c DSGVO insbesondere auf §§ 7ff Oö. GBG 2001 idgF.
Auf die Aufbewahrungsdauer der Bewerbungsunterlagen kommen die gesetzlichen Bestimmun-gen des Oö. GBG 2021 (daraus abgeleitet ergibt sich eine Speicherdauer von insgesamt 7 Mona-ten) bzw. aus den jeweili-gen Skartierungsvorschriften zur Anwendung.
Eine darüberhinausgehende Speicherung bzw. Evidenthaltung kann nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen.
Bürgerservice:
Wenn Sie im Rahmen unseres Bürgerservice unsere Formulare nutzen, Anträge oder Beschwer-den einbringen oder sich zu Veranstaltungen anmelden, werden wir die von Ihnen bekanntgege-benen personenbezogenen Daten zur Prüfung Ihres Antrags und zur Durchführung des entspre-chenden Verfahrens verarbeitet.
Die Datenverarbeitung erfolgt mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO), im berechtig-ten bzw. öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs 1 lit e und f DSGVO) oder weil es für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO).
Teilweise werden Sie bei der Auswahl eines Formulars auf die Seite amtsweg.gv.at oder eine an-dere Seite weitergeleitet. Dann finden Sie am Ende jedes Formulars einen eigenen Datenschutz-hinweis.
Teilweise wird bei der Nutzung der Formulare das Tool reCAPTCHA verwendet. Nähere Informati-onen dazu finden Sie unter dem Punkt „Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Homepage“ -> „reCAPTCHA“
Online-Dienste, insb. Newsletter:
Daten, die Sie im Zuge unserer Online-Dienste (wie z.B. in der Gem2Go-App) bekannt geben, wer-den von uns ausschließlich für die jeweilige Leistungserbringung verwendet.
Um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten, die Sie bei der Nutzung unserer online-Formulare bekanntgeben, verwenden wir auf unsere Homepage eine SSL Verschlüsselung.
Elektronische Zustellung:
Wenn Sie die elektronische Zustellung von Schriftstücken der Gemeinde wünschen, werden wir die von Ihnen bekanntgegebenen Daten für die Durchführung der elektronischen Zustellung ver-arbeitet. Dabei stützen wir uns ebenfalls auf Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit. a DSGVO).
Kindergarten:
Zum Zweck der Planung und Steuerung der Bedarfsdeckung (§§ 16 und 17 Oö KBBG) sind wir ge-meinsam mit den Rechtsträgern verpflichtet, die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten nach § 25a Abs 2 Oö KBBG uns gegenseitig und der Bildungsdirektion zu übermitteln. Gemäß § 25b Abs 4 Oö KBBG kann es im Zuge der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Kinder-gartenpflicht zu einer Abfrage aus dem Zentralen Melderegister und zu einem Abgleich mit den vom Rechtsträger übermittelten personen-bezogenen Daten des Kindes kommen. Bei Verdacht auf Verletzung der Kindergartenpflicht kommt es gemäß § 3c Oö KBBG zu einer Übermittlung des Namens des Kindes und des jeweiligen Hauptwohnsitzes der Eltern an die Bezirksverwaltungs-behörde.
Im letzten (verpflichtenden) Kindergartenjahr stützen wir uns bei der Datenverarbeitung auf das Oö. KBBG (gesetzliche Grundlage gemäß Art. 6 Abs 1 lit c DSGVO).
Kindergartentransport:
Wir speichern Daten, die wir von Ihnen bzw. Ihren Kindern im Rahmen der Anmeldung zum Kin-dergartentransport erhalten. Wir verwenden die Daten der Kinder zur Abrechnung der Trans-portkosten.
Daten der Kindergartenkinder und ihrer Erziehungsberechtigten werden entsprechend der ge-setzlichen Verpflichtung nach dem OÖ. Kinderbildungs- und betreuungsgesetz an die OÖ. Lan-desregierung weitergegeben. Im letzten (verpflichtenden) Kindergartenjahr stützen wir uns bei der Datenverarbeitung auf das Kinderbetreuungsgesetz (gesetzliche Grundlage gemäß Art. 6 Abs 1 lit c DSGVO).
Fotos bei den Veranstaltungen des Kindergartens werden nur mit Ihrer Einwilligung gemacht und auch die Veröffentlichung der Fotos erfolgt nur mit Einwilligung.
Reservierung - Ansuchen um Benützung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten (zB. Turnsaal):
Die Gemeinde verarbeitet die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten aus-schließlich zum Zweck der Durchführung des Ansuchens um Benützung von den gemeindeeige-nen Räumlichkeiten [und gibt diese Daten an den Pächter des Restaurants, Buffets weiter]. Rechtsgrundlage ist die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und die Er-füllung eines Ver-trages. Die Daten werden nach Durchführung der Verarbeitung bis Ablauf der gesetzlichen Auf-bewahrungspflicht aufbewahrt.
Mietzinsverrechnung:
Daten, die im Rahmen der Anmeldung für eine gemeindeeigene Wohnung bekanntgegeben wer-den, wer-den von der Gemeinde verarbeitet, um die Wohnungsvergabe abzuwickeln. Die Rechts-grundlage dafür stellt Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO, die Erfüllung von (vor)-vertraglichen Pflichten dar.
Kommt ein Mietverhältnis zustande, werden die Daten für die Dauer des Mietverhältnisses, und gemäß längeren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bei der Gemeinde gespeichert und zum Zweck der Mietzinsverrechnung und sonstiger, im Mietverhältnis anfallender Datenverarbeitun-gen verwendet. Die Rechtsgrundlage bildet Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO.
 Die von Ihnen bekanntgegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Kommt kein Mietverhältnis zustande, werden die Daten ein Jahr nach Einlangen gelöscht.
Essen auf Rädern:
Die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten lt. Anmeldeformular (wie etwa Na-me, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Name und Telefonnummer nächster Angehöriger, Diätverpflegung) werden von der Gemeinde zur Durchführung der Anmeldung von Essen auf Rä-dern erhoben und weitergeleitet an die Gemeinde St. Martin. Eine weiter Datenverarbeitung durch die Gemeinde Kleinzell findet nicht statt.

 IDR – Zentrales Identitätsdokumentenregister
Zweck dieser Verarbeitung ist es, eine Behörde gemäß § 22b Abs. 4 Passgesetz über die erfolgte Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises oder über ein Verfahren nach diesem Bundesgesetz in Kenntnis zu setzen. Zwecke dieser Verarbeitung sind weiters die Übermittlung und Registrierung von Lichtbildern für die e-card nach § 31a Abs. 8, 9, 9a und 10 Allgemeines So-zialversicherungsgesetz. Weitere Zwecke dieser Verarbeitung sind die Registrierung, der Widerruf und die Aussetzung des Elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) gemäß §§ 4a und 4b E Government-Gesetz.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind §§ 3, 16, 22a, b und c Passgesetz, BGBl. Nr. 839/1992 idgF iVm E-Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004 idgF iVm E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung, BGBl. II Nr. 289/2004 idgF iVm Stammzahlenregisterbehörden-verordnung 2009 (StZRegBehV 2009), BGBl. II Nr. 330/2009 idgF; § 31a Allgemeines Sozialversiche-rungsgesetz, BGBl. I Nr. 189/1955 idgF iVm Verordnung der Bundesregierung über die nähere Vorgangsweise betreffend die An-bringung von Lichtbildern auf e cards (e-card FotoV), BGBl. II Nr. 231/2019 idgF iVm Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Kon-sumentenschutz über die Ermächtigung des Bundes-amtes für Fremdenwesen und Asyl gemäß § 31a Abs. 9a ASVG, BGBl. II Nr. 344/2019 idgF; §§ 4a, 4b und 25 Bundesgesetz über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (E-Government-Gesetz – E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004 idgF.
Personenbezogene Daten, die gemäß § 22b Abs. 1 Passgesetz bei Antragstellung verarbeitet wer-den, sind mit wirksamer Zurückziehung oder rechtskräftiger Zurückweisung des Antrages zu lö-schen, der Vermerk über ein laufendes Verfahren nach diesem Bundesgesetz mit rechtskräftigem Verfahrensabschluss. Im Übri-gen sind die personenbezogenen Daten gemäß § 22b Abs. 1 Pass-gesetz ein Jahr nach der Entwertung des Reisepasses oder Personalausweises, bei Reisepässen spätestens aber sechs Jahre nach Ablauf der letzten Gültigkeitsdauer für Auskünfte zu sperren. Die für Auskünfte gesperrten Daten sind nach Ablauf von zwei weiteren Jahren auch physisch zu löschen. Die Protokollaufzeichnungen sind nach drei Jahren zu löschen.
Personenbezogene Daten, die gemäß § 31a Abs. 10 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz verar-beitet wer-den, sind spätestens nach sieben Jahren zu löschen.
Die bekanntgegebene Zustelladresse gemäß § 4b Abs. 1 Z 7 E-Government-Gesetz ist zu löschen, sobald die Registrierung des E-ID abgeschlossen wurde. Gemäß § 4b Abs. 1 Z 13 verarbeitete Identitätscodes der aus-gestellten Zertifikate sind im Falle eines Widerrufs oder Ablaufs des je-weiligen Zertifikats zu löschen. Sonstige gemäß § 4b Abs. 1 und 3 sowie gemäß § 4a Abs. 4 verar-beitete personenbezogene Daten sind zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden, jedoch spätestens drei Jahre nach Widerruf oder Ablauf des E-ID. Protokolldaten über tatsächlich durch-geführte Verarbeitungsvorgänge, wie insbesondere Änderungen, Ab-fragen und Übermittlungen, sind drei Jahre lang aufzubewahren.
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten sind Passbehörden; Sicherheitsbe-hörden; Ge-richte für deren Tätigkeiten im Dienste der Strafrechtspflege; staatsanwaltschaftliche Behörden für deren Tätigkeiten im Dienste der Strafrechtspflege; Bundeswahlbehörde; Stamm-zahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz; Gemeinden im Zusammenhang mit der Ausstellung von Wahlkarten; Behörden, sofern diese die Identität ei-ner Person im Rahmen einer gesetzlich übertragenen Aufgabe festzustellen haben und dies an-ders nicht oder nicht in der nach den Umständen gebotenen Zeit möglich ist; Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger; Dienststellen der Sozialversicherungsträger; Bürger-meisterinnen und Bürgermeister; Landespolizeidirektionen; Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl; Gemeinden als mit der Registrierung des E-ID betraute Behörden; Schulleiterinnen und Schul-leiter für die Vollziehung des Schulunterrichtsgesetzes, des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge sowie der sonstigen schulrechtlichen Normen im Fall, dass eine Schülerinnen- oder Schülerkarte mit Lichtbild auszustellen ist; das für die Zu-lassung von Studierenden an postsekundären Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Z 4 lit. a, c, d und e Bildungsdokumentationsgesetz 2020 zuständige Organ, an Pädagogischen Hochschulen die Rek-torin oder der Rektor, für die Vollziehung des Universitätsgesetzes 2002, des Hochschulgesetzes 2005, des Fachhochschulgesetzes, des Privathochschulgesetzes sowie der sonstigen hochschul-rechtlichen Normen im Fall, dass eine Studierendenkarte oder ein Studierenden-ausweis mit Lichtbild auszustellen ist.
Auftragsverarbeiter: Bundesminister für Inneres; IBM Österreich - Internationale Büromaschinen Gesellschaft m.b.H.; Microsoft Österreich GmbH; Bundesrechenzentrum GmbH; A-Trust Gesell-schaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH
Verarbeitung von gemeinsam Verantwortlichen für das „Zentrales Personenstandsregister“ und Verarbeitung des Verantwortlichen für das „Lokales Personenstandsregister“
Zweck der Datenanwendung:
Ermittlung des Personenstandes und Führung des Zentralen und Lokalen Personenstandsregis-ters (ZPR) durch die Gemeinden und Gemeindeverbände als Personenstandsbehörden (Standes-ämter und Standes-amtsverbände), sowie Ausstellung von Geburts-, Heirats-, Partnerschafts- und Sterbeurkunden und Registerauszügen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und ar-chivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) sowie die Ausstellung von Personenstandsur-kunden und Registerauszügen durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages in diesen Angelegenheiten.
Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen sowie zwischenstaatliche Abkommen (in der geltenden Fassung):
Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013), BGBl. I Nr. 16/2013; Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung (PStG-DV 2013), BGBl.II 2013/324; E Government-Gesetz (E-GovG), BGBl. I Nr. 10/2004; Namensänderungsgesetz (NÄG), BGBl. Nr. 195/1988; Namensände-rungs¬verordnung 1997 (NÄV), BGBl. II Nr. 387/1997; Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr. 946/1811; Ehegesetz, dRGBl. I S 807/1938; Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG), BGBl. I Nr. 135/2009; IPR-Gesetz, BGBl. Nr. 304/1978; - zwischenstaatliche Abkommen.
Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:
Personenstandsdaten werden 120 Jahr nach dem eingetragenen Sterbedatum des Betroffenen gelöscht.
Kategorien von Empfängern
Abfragende Behörden nach gesetzlichem Auftrag (§ 47 Abs. 1 PStG 2013); Gerichte, Gerichtskom-missäre im Sinne des Gerichtskommissärsgesetzes (GKG), BGBl. Nr. 343/1970, Körperschaften öf-fentlichen Rechts und Behörden auf deren Verlangen (§ 47 Abs. 2 PStG 2013); Gerichte (§ 49 PStG 2013); Jugendhilfeträger (§ 48 Abs. 1 PStG 2013); Hauptverband der österreichischen Sozialversi-cherungsträger (§ 48 Abs. 2 PStG 2013); Arbeitsmarktservice, nur wenn sich die Daten auf einen Anspruchsberechtigten nach dem Arbeitslosen-versicherungsgesetz 1977 – AlVG, BGBl. Nr. 609, oder dem Ausländerbeschäftigungsgesetz – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, beziehen (§ 48 Abs. 3 PStG 2013); Landespolizeidirektionen (§ 48 Abs. 4 PStG 2013); Führerscheinbehörden (§ 48 Abs. 5 PStG 2013); Wählerevidenz (§ 48 Abs. 6 PStG 2013); Passbehörden (§ 48 Abs. 7 PStG 2013); Militär-kommanden (§ 48 Abs. 8 PStG 2013); Die mit dem Vollzug des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, des Fremdenpolizeigesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2005, betrauten Behörden (§ 48 Abs. 9 PStG 2013); Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen (§ 52 Abs. 1 Z 2 PStG 2013); Perso-nen, auf die sich die Eintragung bezieht oder deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (§ 52 Abs. 1 Z 1 PStG 2013); Ausländische Personenstandsbehörden, einschließlich ausländi-scher Vertretungsbehörden in Österreich, gemäß internationaler Abkommen; Wöchentliches Ver-zeichnis natürliche und juristische Perso-nen (§ 52 Abs. 3 PStG 2013); Bundesanstalt Statistik Ös-terreich (§ 51 Abs. 1 PStG 2013); Gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgesellschaften, eingetra-gene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (§ 45 Abs. 3 PStG 2013); Behörde bei Vollziehung des Gesetzes vom 25. Mai 1868, wodurch die interkonfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden, RGBl. Nr. 49/1868 in der Fassung dRGBl. I S 384/1939; Bundesminister für Finanzen (§ 48 Abs. 2 PStG 2013); Staatsbürgerschaftsevidenzstel-len (§ 48 Abs. 11 PStG 2013); Wahleltern und Wahlkinder (§ 52 Abs. 2 PStG 2013); österreichische Vertretungsbehörden (§ 53 Abs. 4 PStG 2013); Meldebehörden zum Zweck der Verwendung im Zentralen Melde-register (§§ 48 Abs. 12 und 61 Abs. 5 PStG 2013); Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E Government-Gesetz.
Auftragsverarbeiter: Bundesminister für Inneres
 
 
Folgen der Nicht-Bereitstellung der Daten
Die Nicht-Bereitstellung der Daten führt dazu, dass wir die Leistung Ihnen gegenüber nicht er-bringen können.

Datenübermittlung bzw. Weitergabe an Dritte - Auftragsverarbeiter
Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, wir sind ge-setzlich oder vertraglich dazu verpflichtet, oder Sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt.
 Externe Auftragsverarbeiter erhalten Ihre Daten nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung not-wendig ist, oder wir ein berechtigtes Interesse daran haben.
 Sofern einer unserer Auftragsverarbeiter mit Ihren personenbezogenen Daten in Berührung kommt, stellen wir durch den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen gem. Art. 28 DSGVO sicher, dass dieser die Vorschriften der Datenschutzgesetze in gleicher Weise einhält wie wir.
Es werden keine Daten in Drittländer übermittelt.

Austausch personenbezogener Daten
Die Gemeinde kann personenbezogene Daten gegenüber Dritten offenlegen, wenn sie in Treu und Glauben davon überzeugt ist, dass dies vom Gesetz verlangt wird; dass dies auf eine gesetz-liche oder gerichtliche Anordnung hinauf erfolgt; dass dies für den Schutz von Rechten, Eigen-tumsrechten oder der Sicherheit von uns oder den mit uns verbundenen Unternehmen, Ge-schäftsverbindungen, Kunden oder anderen Personen erforderlich ist.
Empfängerkategorien
Auftragsverarbeiter (insb. IT-Dienstleister) erhalten Ihre Daten, sofern sie diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung benötigen.
Bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung können andere öffentliche Stellen und Behörden Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sein.
Die Weitergabe Ihrer Daten an andere Parteien im (Bau)Verfahren erfolgt aufgrund der einschlä-gigen gesetzlichen Bestimmungen der OÖBauO, o.ä. liegt weder eine gesetzl. noch eine vertragli-che Grundlage vor und besteht kein öffentliches / berechtigtes Interesse an der Datenweitergabe, erfolgt eine solche ausschließlich mit Ihrer Einwilligung.
Speicherdauer bzw. Löschungsfristen
•    Die Aufbewahrungsdauer der einzelnen Datenverarbeitungen ergibt sich entweder aus speziellen gesetzlichen Bestimmungen oder aus den jeweiligen Skartierungsvorschriften. So sind z.B. Bücher, Aufzeichnungen und Belege entsprechend der BAO sieben Jahre auf-zubewahren. Daten, die wir ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Einwilligung verarbei-ten, werden bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung oder bis zum Wegfall des Zweckes der Da-tenerhebung von uns gespeichert und anschließend umgehend gelöscht.
•    Wenn Sie mittels Formulars auf unserer Webseite Kontakt mit uns aufnehmen, werden die von Ihnen angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von An-schlussfragen bis zu ihrer Erledigung gespeichert.
•    Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies für die oben erwähnten Zwecke notwendig ist.
•    Aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten wie jenen aus der OÖ. GHO kann sich eine längere Speicherdauer ergeben. Nach Ablauf der entsprechenden Fristen werden Ih-re personenbezogenen Daten gelöscht, sofern die DSGVO keine andere Rechtsgrundlage für eine länger andauernde Speicherung enthält.
•    Oftmals sind wir, v.a. aufgrund des Archivgesetzes, gesetzlich verpflichtet, Ihre Daten län-ger zu speichern. In diesen Fällen löschen wir Ihre Daten, nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.
Weitere Information gemäß Art. 14 DSGVO:
Datenerhebung aus anderer Quelle
Wenn wir die Daten nicht bei Ihnen persönlich erheben, verarbeiten wir Daten aus öffentlich zu-gänglichen Quellen wie dem Firmenbuch, Vereinsregister, Grundbuch, Telefonbuch oder anderen öffentlichen Medien.
Kategorien personenbezogener Daten
Aus diesen Quellen erheben wir Daten wie Namen, Kontaktdaten, Geburtsdaten, Staatsangehörig-keit und Legitimationsdaten.
Personenbezogenen Daten der Kategorie "besondere Daten" nach Art. 9 und Art. 10 DSGVO, wie z.B. Gesundheitsdaten, Religionsbekenntnis oder strafrechtlich relevante Datenwerden nur in Ausnahmefällen (gemeindeeigenes Altenheim), auf gesetzlicher Grundlage (wie z.B. dem Melde-gesetz) oder Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erhoben und mit der vorgeschriebenen Sorgfalt verarbeitet.
Betroffenenrechte
Unabhängig von der Art der Datenerhebung stehen Ihnen als betroffene Person immer folgenden Recht zu:
•    Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): das Recht auf Auskunft soll dazu dienen, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung überprüfen zu können. Betroffene Personen können nach erfolgter Identitätsfeststellung Auskunft darüber verlangen, ob, in welchem Ausmaß und zu welchem Zweck der Verantwortliche Daten von ihnen verarbeitet, oder ob und an wen die Daten weitergegeben werden. Die betroffene Person kann darüber hinaus eine Kopie dieser Daten verlangen. Binnen eines Monats erhalten Sie eine Rückmeldung bezüg-lich Ihres Auskunftsbegehrens.
•    Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Betroffene Personen können vom Verantwort-lichen die Berichtigung und Vervollständigung ihrer Daten verlangen.
•    Das Recht auf Löschung bzw. Recht auf „Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO): berechtigt betroffene Personen, vom Verantwortlichen die Löschung ihrer Daten zu verlangen, wenn diese, für den Zweck für den sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Abgeleitet aus dem Grundsatz der Datenminimierung ergibt sich darüber hinaus auch eine Verpflich-tung des Verantwortlichen, die Daten von sich aus zu löschen, wenn z.B. eine erteilte Ein-willigung widerrufen wurde.
•    Das Recht auf Einschränkung (Art. 18 DSGVO): gilt ergänzend zum Recht auf Löschung. Wenn Sie vermuten, dass die von Ihnen verarbeiteten Daten nicht korrekt sind, oder dass die Verarbeitung nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie einen Einschränkungsantrag stellen. Dann bleiben Ihre Daten zwar gespeichert, eine weitere Verarbeitung kann aber nur noch mit Ihrer Einwilligung erfolgen.
•    Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) ermöglicht es Ihnen, vom Verantwort-lichen zu verlangen, dass er die Daten, die Sie ihm bereitgestellt haben, auf einen anderen Verantwortlichen überträgt.
•    Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Wenn wir Ihre Daten aufgrund eines berech-tigten oder öffentlichen Interesses verarbeiten, können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, dagegen Widerspruch erheben. Eine weitere Verarbeitung darf dann nur stattfinden, wenn zwingende, schutzwürdige Gründe unsererseits dafür vorliegen (Interessenabwägung).
 Gemäß § 16 Abs 8 MeldeG 1991 besteht hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesem Bundesgesetz kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO sowie kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO.
Wenn die Datenverarbeitung auf Grund Ihrer Einwilligung erfolgt, steht Ihnen darüber hinaus gem. Art. 7 Abs 3 DSGVO das Recht auf Widerruf der von Ihnen erteilten Einwilligung zu. Die bis zum Widerruf getätigte Datenverarbeitung wird vom Widerruf nicht berührt.
Die oben genannten Rechte können Sie gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen, indem Sie einen entsprechenden, formlosen Antrag auf Auskunft, Löschung etc. übermitteln. Die Ge-meinde wird unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monates nach Eingang Ihres Antrags dazu Stellung nehmen.
Angemessene Anträge werden von uns unentgeltlich bearbeitet.
Bei Verletzungen Ihres Rechtes auf Datenschutz oder sollten Sie der Meinung sein, dass die Ver-arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt, können Sie eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einbringen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzbehörde der Republik Österreich. Diese erreichen Sie unter https://www.dsb.gv.at bzw. dsb@dsb.gv.at
Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Homepage:
Kommunikations- oder nutzungsbezogene Angaben
Beim Besuch unserer Website werden sogenannte Logfiles gespeichert. Diese enthalten Ihre IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffes auf die Website. Eine Verarbeitung dieser Daten erfolgt maximal ein Jahr und dient der Analyse unseres Webauftritts.
Wenn Sie über Telekommunikationsdienste auf unsere Websites zugreifen, werden kommunikati-onsbezogene Angaben (beispielsweise Internet-Protokoll-Adresse) bzw. nutzungsbezogene Anga-ben (beispielsweise Angaben zu Nutzungsbeginn und -dauer sowie zu den von Ihnen genutzten Telekommunikationsdiensten) mit technischen Mitteln automatisch erzeugt. Diese können even-tuell Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen. Soweit eine Erfassung, Verarbeitung und Verwendung Ihrer kommunikations- bzw. nutzungsbezogenen Angaben zwingend notwendig ist, unterliegt diese den gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz.

Automatisch erfasste nicht-personenbezogene Daten
Wenn Sie auf unsere Websites zugreifen, werden gelegentlich automatisch (also nicht über eine Registrierung) Informationen gesammelt, die nicht einer bestimmten Person zugeordnet sind (beispielsweise verwendeter Internet-Browser und Betriebssystem; Domain-Name der Website, von der Sie kamen; Anzahl der Besuche; durchschnittliche Verweilzeit; aufgerufene Seiten). Wir verwenden diese Informationen, um die Attraktivität unserer Websites zu ermitteln und deren Leistungsfähigkeit und Inhalte zu verbessern.
"Cookies" - Informationen, die automatisch auf Ihrem Rechner abgelegt werden
Wenn Sie eine unserer Websites besuchen, kann es sein, dass wir Informationen in Form von "Cookies" auf Ihrem Computer ablegen, die ihn bei Ihrem nächsten Besuch automatisch wieder-erkennen und bereits getätigte Voreinstellungen wiedererkennen.
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Datensicherheit SSL
Ihre personenbezogenen Daten, sofern Sie uns diese bekanntgeben, werden verschlüsselt (SSL) über das Internet übertragen. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt. Wenn die SSL Verschlüsselung akti-viert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
Wir sichern unsere Website und sonstigen Systeme durch technische und organisatorische Maß-nahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung und Verbreitung Ihrer Daten durch un-befugte Personen. Sie sollten Ihre Zugangsinformationen stets vertraulich behandeln und das Browserfenster schließen, wenn Sie die Kommunikation mit uns beendet haben, insbesondere wenn Sie den Computer gemeinsam mit anderen nutzen.
Links zu anderen Websites
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Diese Webseite verwendet Gem2Go MAP zum Zweck der hausnummerngenauen kartografischen Darstellung der typi-schen Inhalte wie: Routen samt Höhendiagrammen (Wanderwege, Lauf- und Nordic Walkingstrecken, Radwege, MTB Tou-ren, Punktinformationen, Sehenswürdigkeiten, Öffentliche Einrichtungen, sonstige Erlebnispunkte). MapFinder bedient sich folgender Webservices:
•    Basemap.at
Basemap.at wird verwendet, um geographische Informationen visuell darzustellen. Bei der Nutzung von basemap.at wer-den von geoland.at auch Daten über die Nutzung der Kartenfunktionen durch Besucher erhoben, verarbeitet und genutzt.
•    gstatic
Gstatic ist eine ein Webservice des Unternehmens Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, 4 Dublin, Irland (nachfolgend: gstatic). Wir nutzen diese Daten, um die volle Funktionalität des MapFinder zu gewährleisten. Weitere In-formationen zum Handling der übertragenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von gstatic: https://policies.google.com/privacy?hl=de.
•    Google Maps
Wir verwenden Google Maps der Firma Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA) auf unserer Webseite. Durch die Nutzung der Funktionen dieser Karte werden Daten an Google übertragen. Welche Daten von Google erfasst werden und wofür diese Daten verwendet werden, können Sie auf https://policies.google.com/privacy?hl=de nachlesen.

Betrieb einer Facebook-Fanpage
Die Gemeinde betreibt eine Facebook-Fanpage. Diese finden Sie unter https://www.facebook.com/Gemeinde-Kleinzell-im-Mühlkreis-184882344883027/.
 Beim Betrieb dieser Fanpage stützen wir uns auf das berechtigte Interesse der Gemeinde. Be-treiber einer Fanpage sind zusammen mit Facebook sogenannte „gemeinsame Verantwortliche“. Die Datenschutzerklärung von Facebook und die Verteilung der Verantwortlichkeiten können Sie unter https://www.facebook.com/privacy/explanation abrufen. Unter diesem Link erfahren Sie auch, wie Sie Ihre Rechte gegenüber Facebook geltend machen und Facebook kontaktieren kön-nen.
Fragen und Anmerkungen
Sollte eine andere als eine der oben genannten Arten der Verarbeitung Ihrer Daten geplant sein, werden Sie vorab von uns darüber informiert.
 
Die Gemeinde wird auf alle angemessenen Anfragen zur Einsicht in und ggf. Berichtigung, Ergän-zung oder Löschung von personenbezogenen Daten reagieren. Wenn Sie Fragen oder Anmerkun-gen zu dieser Datenschutz-Policy haben, treten Sie über den Kontakt Bereich mit uns in Verbin-dung. Im Zuge der Weiterentwicklung des Internets werden wir auch unsere Datenschutz-Policy laufend anpassen. Änderungen werden wir auf dieser Seite rechtzeitig bekannt geben.