Allgemeine Informationen 
Für die Registrierung einer ID Austria muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden, um Ihre Identität festzustellen und um die ID Austria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.
Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass bzw. Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen und Österreichern) mit.
Ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate) ist für die Registrierung nicht erforderlich, wenn Sie entweder
- einen österreichischen Reisepass (nicht länger als 6 Jahre abgelaufen) oder
- einen österreichischen Personalausweis (nicht länger als 1 Jahr abgelaufen) besitzen oder auch
- ein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle abgegeben haben.
Die ID Austria kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (ab dem 14. Geburtstag) registriert werden.
Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behördentermin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.
Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig. Diese Handy-Signatur kann einfach online auf die ID Austria umgestellt werden.
Registrierungsbehörden
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die eine ID Austria beantragen möchten, können sich an Passbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden), Landespolizeidirektionen und Dienststellen des Finanzamtes Österreich wenden.
Weiters ist die Registrierung bei Gemeinden, welche in der Liste aller Registrierungsbehörden veröffentlicht wurden möglich (wohnsitzunabhängig nur für den dort veröffentlichten Personenkreis möglich).
-> Übersicht Registrierungsbehörden
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige können sich an Landespolizeidirektionen und Dienststellen des Finanzamtes Österreich wenden.
Weiters ist die Registrierung bei bestimmten Gemeinden möglich - so auch bei uns am Gemeindeamt.
Ausländische Staatsangehörige benötigen bei der ID Austria Registrierung
- einen Bezug zum Inland (siehe § 4aAbs. 2 E-Government-Gesetz). Dieser ist bei der Behörde glaubhaft zu machen, z.B. durch Vorlage einer Meldebestätigung, eines Studierendenausweises oder einer Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers (die Vorlage eines Nachweises ist ausreichend)
- aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate)