Förderungen vom Land Oberösterreich:
Alle Förderungen auf einen Blick:
https://www.familienkarte.at/de/foerderungen/allgemeine-familienfoerderungen/familienfoerderungen.html
Familienförderung der Gemeinde Kleinzell im Mühlkreis:
Für die Förderung von Familien gibt es eine einmalige finanzielle Unterstützung seitens der Gemeinde in der Höhe von € 100,-- im Sinne der nachstehenden Förderungsrichtlinien:
Richtlinien
Die Gemeinde Kleinzell i.M. gewährt aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 12.10.2017 für alle Kinder unter den nachstehend näher geregelten Voraussetzungen eine Familienförderung in Höhe von € 100,-- anlässlich der Geburt eines Kindes: Wird ein Kind mit dem Tag der Geburt in Kleinzell i.M. mit Hauptwohnsitz angemeldet und hat auch die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt bereits länger als 6 Monate den ordentlichen Wohnsitz in der Gemeinde Kleinzell i.M., so wird die Förderung in der Höhe von € 100,-- gewährt. Die Familienförderung wird in Form von "Zeller" - Gutscheinen im Wert von je € 10,-- , der zum Einkauf bzw. Konsum jeder Art bei einem Betrieb innerhalb der Gemeinde Kleinzell i.M. berechtigt, gewährt. Nicht zulässig ist jedoch die Einlösung des Gutscheines zum Barwert bei einem Geldinstitut.