Familienförderung

Förderungen vom Land Oberösterreich:

Alle Förderungen auf einen Blick:

https://www.familienkarte.at/de/foerderungen/allgemeine-familienfoerderungen/familienfoerderungen.html


Familienförderung der Gemeinde Kleinzell im Mühlkreis:

Für die Förderung von Familien gibt es eine einmalige finanzielle Unterstützung seitens der Gemeinde in der Höhe von € 100,-- im Sinne der nachstehenden Förderungsrichtlinien:


Richtlinien


Die Gemeinde Kleinzell i.M. gewährt aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 12.10.2017 für alle Kinder unter den nachstehend näher geregelten Voraussetzungen eine Familienförderung in Höhe von € 100,-- anlässlich der Geburt eines Kindes: Wird ein Kind mit dem Tag der Geburt in Kleinzell i.M. mit Hauptwohnsitz angemeldet und hat auch die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt bereits länger als 6 Monate den ordentlichen Wohnsitz in der Gemeinde Kleinzell i.M., so wird die Förderung in der Höhe von € 100,-- gewährt. Die Familienförderung wird in Form von "Zeller" - Gutscheinen im Wert von je € 10,-- , der zum Einkauf bzw. Konsum jeder Art bei einem Betrieb innerhalb der Gemeinde Kleinzell i.M. berechtigt, gewährt. Nicht zulässig ist jedoch die Einlösung des Gutscheines zum Barwert bei einem Geldinstitut. 

Zuständig

Zuständigkeiten