Gewerbeförderung

Seitens der Gemeinde Kleinzell i.M. wird eine Gewerbeförderung wie nachstehend gewährt.
Die Gemeinde fördert betriebliche Investitionen bzw. den Um- und Neubau von Betriebsstättenteilen, Anschaffung von betrieblichen Maschinen und Geräten, Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes oder sonstige Investitionen zur Verbesserung der Betriebsstruktur. Weitere Förderungen können jeweils nach Ablauf von 5 Jahren beantragt werden.
Höhe der Förderung:
Bei Betrieben mit 10 Dauer-Arbeitsplätzen mit Vollbeschäftigung (ohne Lehrlinge) € 182,50 bis € 545,--.
Bei Betrieben mit 20 Dauer-Arbeitsplätzen mit Vollbeschäftigung (ohne Lehrlinge) € 545,-- bis € 908,50.
Bei Betrieben über 20 Dauer-Arbeitsplätzen mit Vollbeschäftigung (ohne Lehrlinge) € 908,50 bis € 1.272,--.
Die Förderung beträgt jedoch höchstens 10 % der in jedem Einzelfall nachgewiesenen Investitionen.
Ausgenommen sind: Banken, Versicherungsgesellschaften, Energieversorgungsunternehmen, Genossenschaften und Körperschaften.