Hundeabgaben und Hundemarke

Ab 1.7.2003 gibt es ein neues Landesgesetz über das Halten von Hunden. (OÖ.Hundehaltegesetz 2002)
Es sind alle über acht Wochen alte Hunde innerhalb einer Woche bei der Gemeinde zu melden, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Meldung hat zu enthalten:
1. Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters.
2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;
3. Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat, und jener Person, die den Hund zuvor gehalten hat.
Weiters ist anzuschließen:
1. der für das Haltes des Hundes erforderliche Sachkundenachweis (§ 4 Abs. 1 od.2) und
2. der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung über eine Deckungssumme von mindestens 730.000 Euro besteht oder dass ein Versicherungsschutz in dieser Höhe auf Grund einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben ist.
Die Höhe der Hundeabgabe sie unter "Gebühren-Hundeabgabe"

Zuständig