Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt5,72 €

a) Die Kanalbenützungsgebühr gem. § 4 Abs. 1 der Kanalgebührenordnung beträgt im Jahr 2024 5,72 € (inkl. 10% Ust) per m³ der aus der
gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlage bezogenen mittels Zähler gemessenen Wassermenge, wobei unabhängig von der tatsächlich bezogenen
Wassermenge mindestens eine Wassermenge im Ausmaß von 35 m³ zur Berechnung einer Mindestbenützungsgebühr herangezogen wird.

b) Die Kanalbenützungsgebühr gem. § 4 Abs. 5 der Kanalgebührenordnung beträgt für Grundstücke, von denen nur Niederschlagsabwässer abgeleitet werden,
für je angefangene 500 m² Grundfläche mit einer Entwässerung in das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz im Jahr 2024 € 74,25 pro Jahr.
Bereitstellungsgebühr:
Die Bereitstellungsgebühr gem. § 5 der Kanalgebührenordnung beträgt 0,50 € (inkl. Ust) je m² des an das Kanalnetz angeschlossenes Grundstückes.

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