Wahlkarten

Wahlkarten für bettlägerige, geh- und transportunfähige Personen: Es besteht die Möglichkeit der Ausstellung von Wahlkarten für Personen, denen der Besuch des Wahllokales am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters-, oder sonstigen Gründen nicht möglich ist. Diese Personen haben aufgrund einer ausgestellten Wahlkarte die Möglichkeit, ihre Stimme vor einer besonderen Wahlbehörde, welche sie am Wahltag zu Hause aufsucht, abzugeben.
Wahlberechtigte, die sich am Wahltag nicht am Ort der Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten, können die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen, mit der die Ausübung des Wahlrechtes im gesamten Bundesgebiet und auch im Ausland möglich ist.

Zuständig