a) Die Wasserbenützungsgebühr gem. § 3 lit a) und b) der Wassergebührenordnung beträgt im Jahr 2024 2,11 € per m³ verbrauchten (inkl. 10% Ust)Wassers, wobei unabhängig von der tatsächlich verbrauchten Wassermenge mindestens eine Wassermenge im Ausmaß von 35 m³ zur Berechnung einerMindestbenützungsgebühr herangezogen wird
b) Die Wassergebührenpauschale gem. § 3 lit c) der Wassergebührenordnung beträgt im Jahr 2024 12,00 € bis 1.500 m2 (inkl. 10% Ust)und € 1,20 für weitere angefangene 100 m². (inkl. 10% Ust)
Bereitstellungsgebühr:Die Bereitstellungsgebühr gem. § 4 der Wassergebührenordnung beträgt 0,23 € je m² des an die Wasserltg. angeschl. Grundstückes.
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