Wasserleitungsanschlussgebühr

Wasserleitungsanschlussgebühr:

Für bebaute Grundstücke gemäß § 2 Abs. 1    € 15,67 je m2 der Bemessungsgrundlage, mindestens aber
€ 2.350,70

Für unbebaute Grundstücke bis 1.500 m2     € 1.175,35 (excl.) und

für je angefangene weitere 100 m2     117,53 € (excl.)

 

 

Nachstehend finden Sie die Wassergebührenordnung im pdf-Format.

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