Amtssignatur

 

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Kleinzell i.M. auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.


Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

 

Veröffentlichung der Bildmarke 

Bildmarke Gemeinde Kleinzell im Mühlkreis

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Kleinzell im Mühlkreis gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie

hier. (Datei herunterladen: PDFAmtssignatur Kleinzell_Signiert[1].pdf)

 

Elektronische Signaturprüfung:

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Kleinzell im Mühlkreis:

 

Tel.: 07282 5355, E-Mail: gemeinde@kleinzell.ooe.gv.at